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   BVerwG, 07.04.1992 - 8 B 157.91   

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https://dejure.org/1992,14394
BVerwG, 07.04.1992 - 8 B 157.91 (https://dejure.org/1992,14394)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1992 - 8 B 157.91 (https://dejure.org/1992,14394)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1992 - 8 B 157.91 (https://dejure.org/1992,14394)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Vorliegen eines Scheingeschäfts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 8 B 157.91
    Es hat auch infolge mangelnder Mitwirkung der Beteiligten drohende Verzögerungen "durch zumutbare Maßnahmen zur Terminsvorbereitung abzuwenden" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. Februar 1990 - 1 BvR 1117/89 - BVerfGE 81, 264 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 8 B 157.91
    "Auch die Mitwirkungspflicht (der Klägerin) ändert nichts an der Letztverantwortlichkeit des Tatsachengerichts für die Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts" (Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155 S. 6 ).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 51.87

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterlassene Vernehmung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 8 B 157.91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 51.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 219 S 36/37) hat das Gericht "aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen".
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